Wer „zahlt“ bei kurzfristigen Absagen der PatientInnen?
Dieses Thema zirkelt gerade durch die sozialen Medien.
Wir können uns der Meinung, dass dafür die Krankenkassen belangt werden sollten, nicht anschließen. In diesem Beitrag erklären wir, warum.
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Praxisgemeinschaft für Logopädie Spindler & Endt
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