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Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von einer Zuzahlung befreit. Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10% sowie eine Rezeptgebühr von 10,- Euro pro Verordnung. Sofern Sie einen Befreiungsausweis besitzen, legen Sie uns diesen bitte bei der Anmeldung vor.

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